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Description: Die Flugsicherung in Deutschland ist älter als mancher Luftfahrer heutzutage für möglich hält. Die Flugsicherung entstand in den 1920’er Jahren als unter staatlicher Kontrolle angebotener Dienst und stellte in Deutschland nur zu bald luftpolizeiliche Aufsicht dar, insbesondere für den Betrieb an Flugplätzen. Sie war durch die Art des sich schnell entwickelnden Flugverkehrs zur Unterstützung der Piloten unabdingbar geworden. Ein Rückblick in die Entwicklung erscheint aufschlußreich.

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Die Flugsicherung (FS) in Deutschland ist älter als mancher Luftfahrer heutzutage für möglich hält. Deutsche Behörden gehen meist vom Gründungsdatum der 1953 entstandenen Bundesanstalt für Flugsicherung aus. Kaum jemand erachtet die von den alliierten Besatzungsmächten für ihre Flüge geleisteten Dienste in den Nachkriegsjahren von 1945 bis 1953 als FS-Dienste, obwohl dort auch schon deutsches FS-Personal zum Einsatz kam. Und noch weniger halten einen Vergleich zwischen den Vorkriegs- und Nachkriegsdiensten

Die Flugsicherung entstand in den 1920’er Jahren als unter staatlicher Kontrolle angebotener Dienst und stellte in Deutschland nur zu bald luftpolizeiliche Aufsicht dar, insbesondere für den Betrieb an Flugplätzen. Sie war durch die Art des sich schnell entwickelnden Flugverkehrs zur Unterstützung der Piloten unabdingbar geworden und somit schnell ein international vereinbarter Zwang „mit Auflagen“, da das Erfordernis genauer Navigation und polizeilicher Aufsicht weltweit das gleiche war.

Abbildung: FS-Signalturm, Berlin-Tempelhof, 1926 Quelle: Reichsluftfahrtministerium