allgemeine-grundausbildung.de - Wehrdienst Grundwehrdienst im Rahmen der Wehrpflicht Infos, Tipps

Description: Der Wehrdienst hat eine lange Tradition in der BRD, wird aber seit Jahren verkürzt und ist wohl bald Freiwilligensache: eine Rückschau und ein Ausblick!

aga (386) bundeswehr (201) grundausbildung (33) wehrdienst (11) gwd (6) wehrpflicht (4) ausmusterung (4) grundwehrdienst (3) allgemeine grundausbildung (2) fwdl (1)

Example domain paragraphs

Als nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde, war die neue Republik ein Staat ohne Armee. Von einem Wehrdienst war keine Rede. Die Sache änderte sich erst 1955. Am zwölften November des Jahres wurde die Bundeswehr gegründet. Den Namen „Bundeswehr“ erhielt die neue Armee jedoch erst 1956. In jenem Jahr wurde mit dem siebten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Der zeitlich begrenzte Wehrdienst sollte zur dauerhaften Veranke

Der 1956 eingeführte Wehrdienst war eine Pflicht, die man allerdings aus Gewissensgründen verweigern konnte. Die Gewissensprüfung war anfangs jedoch recht hart und die Verweigerung wurde erst mit der Zeit einfacher.

Wer seinen sechsmonatigen Wehrdienst beendet, unterliegt aber weiterhin der Wehrpflicht (bis zum 44. bzw. 59. Lebensjahr für Offiziere/Unteroffiziere). Laut Bundeswehr steht die Wehrpflicht „für die Bereitschaft der Bürger, persönlich Mitverantwortung für den Schutz ihres Gemeinwesens zu übernehmen“ . Wer wehrpflichtig ist, leistet nicht unbedingt Wehrdienst, steht der Bundeswehr aber grundsätzlich weiterhin zur Verfügung.