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Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 wird der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt. Die EU führt in entsprechenden Listen diejenigen Tier- und Pflanzenarten auf, die für das Gebiet der EU insgesamt als invasiv gelten. Die Einschleppung von Exemplaren gelisteter Arten in Gebiete, in denen diese bisher noch nicht vorkommen, soll künftig möglichst verhindert werden; dazu werden Frühwarn- und Überwachungssysteme entwickelt. Fü

Für die in Deutschland verbreiteten invasiven Arten der dritten Aktualisierung der Unionsliste finden Sie die Maßnahmenblätter auf dieser Seite weiter unten.

Eine Stellungnahme ist bis zum Ende der Anhörungsfrist am 11. Dezember 2023 möglich.