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Ich vertrete Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber und allen damit zusammenhängenden Angelegenheiten. Hierfür biete ich Ihnen ein
kostenloses telefonisches Erstgespräch unter 0331 / 8770449 an.
Wir klären dann, ob eine schnelle Reaktion Ihrerseits aufgrund eines drohenden Fristablaufs, einer Ausschlußfrist oder der besonderen Situation erforderlich ist. Nach einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber verbleiben Ihnen nur 3 Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.