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Im Dezember 1997 hätten wir in Cottbus das 100jährige Bestehen der Auguste-Stiftung feiern können. Das wir es nicht taten, lag wohl darin begründet, dass die Auguste-Stiftung nur noch den älteren Cottbusern in Erinnerung ist und die Existenz der Stiftung in Folge des Verwaltungshandelns in der Zeit der DDR rechtlich umstritten war. Die Auguste-Stiftung war über vierzig Jahre nicht mehr tätig, das Stiftsgebäude in der Feigestraße allenfalls eine architektonische Attraktion. Als die Cottbuser Kaufmannswitwe A
Diesem Gesetzeswerk verdankt die Auguste-Stiftung ihre Weiterexistenz, ihr Überleben bis 23.September 1998 - und nun darüber hinaus - als per Feststellungsbescheid des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg das Bestehenbleiben der Stiftung von ihrer Gründung an rechtskräftig statuiert wurde. An Versuchen die Stiftung aufzulösen, hat es in den 50er Jahren nicht gefehlt, Stiftungszweck und religiöse Orientierung der Stiftung waren der Arbeiter- und Bauernmacht suspekt, selbst nach der Herstellung der
Am 24. September 1998 konstituierte sich das neue Kuratorium. Die Rückübertragung der Grundstücke, die Neufassung der Satzung, die Neuordnung der Verwaltung und die Feststellung des Vermögens der Stiftung wurden mühevoll, zielstrebig und erfolgreich realisiert.