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Description: Der Gesetzgeber verpflichtet alle ambulanten Pflegegeldempfänger gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßige Beratungseinsätze durchführen zu lassen. WDS.care führt diese Beratungseinsätze bundesweit und kostenfrei für die Versicherten durch, egal bei welcher Pflegekasse die Betroffenen versichert sind!

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Sie versorgen einen pflegebedürftigen Angehörigen alleine zu Hause. Dieser erhält ausschließlich Pflegegeld von der Pflegekasse. Dann müssen Sie entsprechend des Pflegegrads des Pflegebedürftigen halb- (Pflegegrad 2 und 3) oder vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5) einen sogenannten Beratungsbesuch abrufen. Andernfalls kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen. Bei Pflegegrad 1 oder wenn der Pflegebedürftige Sachleistungen bezieht (d. h. zum Beispiel ein Pflegedienst unterstützt Sie), kö

Wir, die Pflegeexperten von WDS.care , kommen gerne zu Ihnen nach Hause, um den Beratungsbesuch (gemäß §37 Abs. 3 SGB XI) durchzuführen. Dabei schauen unsere Experten, ob der Pflegebedürftige gut versorgt ist und können Ihnen hilfreiche Tipps für die Pflege und Entlastung geben.

Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse.

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