Ermittler dürfen nicht ohne Anlass auf die Daten von Internet- und Handynutzern zugreifen. Dies urteilte das Bundesverfassungsgericht heute und erklärte damit Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig.
Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) über das Urteil:
“Der bessere Schutz unserer privaten Internetnutzung und unserer Passwörter ist ein Erfolg jahrelangen Engagements von Bürgerrechtler/n, der Piratenpartei und über 6.000 Bürgerinnen und Bürgern als Beschwerdeführer. Das geheime Kopieren von Wohnungsschlüsseln ist eine bekannte Stasi-Methode. Unsere Passwörter sind im digitalen Zeitalter wie Schlüssel zu unserer Wohnungstür. Wer Polizei und Geheimdiensten blauäugig vertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionie