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Jeder Mensch kann auf Grund von Krankheit, Alter, Behinderung oder Lebenskrisen zeitweise oder auf Dauer in die Situation geraten, die persönlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln zu können.

Zur Unterstützung kann das Amtsgericht nach eingehender Prüfung der Lebensumstände eine gesetzliche Betreuung einrichten.

Im Rahmen der gerichtlich festgelegten Wirkungskreise wie der Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Behörden- oder Wohnungsangelegenheiten, etc. nehmen die hauptamtlichen Betreuer des Vereins Ihre persönlichen Interessen und Ihre gesetzliche Vertretung wahr.