Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft weist darauf hin, dass in den Erntemeldungsformularen 2020 für Kleinerzeuger (weniger als 3.000 Liter) möglicherweise der falsche ha-Höchstertrag angeführt wird, nämlich die bisher geltenden 9.000 kg/ha. Dies ist leider auf einen technischen Fehler zurückzuführen. Der korrekte ha-Höchstertrag für die Ernte 2020 beträgt - wie bereits berichtet - 10.000 kg/ha!
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich direkt an ihren zuständigen Bundeskellereiinspektor . Die genaue Einteilung finden Sie in der Weinaufsichtsgebietseinteilung .