Description: Die Kanzlei für Lebensmittel- & Futtermittelrecht
Warum nennen wir uns und unsere Kanzlei „cibus Rechtsanwälte“ (gesprochen: ziebus)? „cibus“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Nahrung für Mensch und Tier“ oder eben, moderner übersetzt, Lebensmittel und Futtermittel. In diesen Rechtsbereichen besitzen wir eine langjährige Berufs- und Branchenerfahrung, weshalb wir Ihnen und Ihren Unternehmen unsere Rechtsdienstleistungen anbieten möchten.
Wir hätten unsere Kanzlei auch traditionell nach den Namen unserer Gründer „Schigulski Immel Comans“ benennen können, wie es viele Kollegen auch heute noch tun. Dieses sprachliche Ungetüm hielten wir jedoch in der täglichen Kommunikation für zu kompliziert. „cibus“ dagegen ist wesentlich einfacher und eingängiger und beschreibt auf den Punkt, wofür unsere Kanzlei steht. Der Name unserer Kanzlei ist also gleichzeitig unser Programm.
Wir, die Gründer der Kanzlei cibus Rechtsanwälte, sind seit vielen Jahren ausschließlich im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts tätig. Im Rahmen unserer bisherigen Tätigkeit haben wir bereits zahlreiche namhafte Unternehmen der Lebens- und Futtermittelbranche beraten und vertreten. Unsere hierbei entwickelten Dienstleistungen möchten wir Ihnen nunmehr kompakt, hochspezialisiert und nach Maß in unserer genau auf diese Rechtsgebiete zugeschnittenen Kanzlei anbieten. Hier erfahren Sie Näheres darü