Description: Kompetente Beratung. Klare Lösungen.
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Arbeitgeber in Deutschland sind seit 2004 verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit, es ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen und sichert gleichzeitig durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten.
Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das Betriebliche Eingliederungsmanagement stellt den rechtlichen Rahmen für alle Unternehmen im Umgang mit Beschäftigten, die mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. Sind Beschäftigte Rückblickend auf 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist ein BEM gem. § 167 Abs. 2 SGB IX durchzuführen. Die Vorschrift gilt für alle Beschäftigten, es kommt nicht darauf an, ob diese schwerbe
Das BEM dient der betrieblichen Prävention. Es soll möglichst frühzeitig geklärt werden, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern, wie also die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt sowie der Arbeitsplatz erhalten werden kann.