Dieter Funken – Unternehmensberatung
Im Mai 1998 wurde das “Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich” ( KonTraG ) in Kraft gesetzt.
Darin heißt es unter anderem: “ Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden .”