Viele Menschen engagieren sich in Ehrenämtern im öffentlichem wie auch im bürgerlichem Bereich. Die Tätigkeit ist freiwillig, kann regelmäßig oder sporadisch nachgegangen werden, erfolgt unentgeltlich und ist im Interesse der Allgemeinheit. Es besteht keine Unterscheidung zwischen einem eingetragenem und nicht eingetragenem Verein. Seit 2005 besteht gesetzlicher Versicherungsschutz.
Es besteht kein gesetzlicher Haftpflichtschutz, sollten fremde Personen geschädigt werden. Die Vereinshaftpflichtversicherung, nicht jeder Verein hat aber vorgesorgt, tritt hier ein. Wichtig, fragen Sie nach, ob für ihren Verein eine solche Absicherung besteht. Für eine Tätigkeit im Vorstand ist diese Versicherung unerlässlich.
Als Makler sind wir auf Ihrer Seite!