Description: Erbschein und damit bares Geld sparen. Video: Dr. Michael Zecher, Mitautor des "Deutschen Erbrechtskommentars" gibt Tipps und erläutert den Sachverhalt.
Den Erbschein und damit bares Geld sparen ? So bleiben Sie möglichst flexibel ! Praxistipp: Daran bereits heute denken!
Erbschein geregelt im 8. Abschnitt des Erbrechts im BGB , in den §§ 2353ff. gibt die Erbfolge nach dem Erblasser wieder bezeugt das Erbrecht des/r Erben und dient als (Erb-)Nachweis gegenüber dritten Stellen (z.B. Banken, Behörden, Grundbuch, etc) wird vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt Auch berechtigte Dritte (die Ansprüche gegen den Nachlass geltend machen) können sich am Inhalt des Erbscheins orientieren .
Für die Beantragung gibt es keine gesetzlich normierte Frist , d.h. der Erbschein kann jederzeit (auch lange nach dem Tod des Erblassers) beantragt werden. Das Gesetz sieht für den Antrag keine bestimmte Form vor, jedoch wird vom Nachlassgericht zumeist eine eidesstattliche Versicherung verlangt, die in der Regel einer Beurkundung bedarf.