erbschein.biz - Erbschein - In diesen Fällen spart man den Erbschein und bares Geld!

Description: Erbschein und damit bares Geld sparen. Video: Dr. Michael Zecher, Mitautor des "Deutschen Erbrechtskommentars" gibt Tipps und erläutert den Sachverhalt.

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Den Erb­schein und damit bares Geld spa­ren ? So blei­ben Sie mög­lichst fle­xi­bel ! Pra­xis­tipp: Daran bereits heute denken!

Erb­schein gere­gelt im 8. Abschnitt des Erbrechts im BGB , in den §§ 2353ff. gibt die Erb­folge nach dem Erb­las­ser wieder bezeugt das Erbrecht des/r Erben und dient als (Erb-)Nachweis gegen­über drit­ten Stel­len (z.B. Ban­ken, Behör­den, Grund­buch, etc) wird vom zustän­di­gen Nach­lass­ge­richt ausgestellt Auch berech­tigte Dritte (die Ansprü­che gegen den Nach­lass gel­tend machen) kön­nen sich am Inhalt des Erb­scheins ori­en­tie­ren .

Für die Bean­tra­gung gibt es keine gesetz­lich nor­mierte Frist , d.h. der Erb­schein kann jeder­zeit (auch lange nach dem Tod des Erb­las­sers) bean­tragt wer­den. Das Gesetz sieht für den Antrag keine bestimmte Form vor, jedoch wird vom Nach­lass­ge­richt zumeist eine eides­statt­li­che Ver­si­che­rung ver­langt, die in der Regel einer Beur­kun­dung bedarf.

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