flugsteuer.de - Flugsteuer, Flugticket-Steuer bzw. Luftverkehrsabgabe ab 2011

Description: Infos zu den entfernungsabhängigen Steuersätzen der deutschen Flugsteuer bzw. Luftverkehrsabgabe ab 2011 und Ausnahmen von der Flugticket-Steuer

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Die Luftverkehrssteuer wird für alle Flüge von deutschen Flughäfen ab 01.01.2011 erhoben. Die Höhe der Flugticketsteuer ist entfernungsabhängig. Sie wird je Flugpassagier und Ticket in drei Stufen erhoben. Die Steuersätze belaufen sich auf folgende Beträge:

Für den Steuersatz auf die Flugtickets wird die Entfernung ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates gerechnet.

Da die Steuer auf die Flugtickets bei jedem Start in Deutschland erhoben wird, zahlt man bei innerdeutschen Flügen sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug jeweils 8 Euro, insgesamt also 16 Euro. Je nach Reiseziel kann man die Flugticketsteuer folgendermaßen umgehen: