Description: Wir sind eine überwiegend aus pädophilen Menschen bestehende Arbeitsgruppe, die sich gegen das Verbot kindlicher Sexpuppen einsetzt
Wer Anderen keinen Schaden zufügt, sollte nicht mit Freiheitsstrafen bedroht werden. Wie Menschen im Privaten mit ihrer Sexualität umgehen, ist Teil der persönlichen Freiheit und muss staatlich geschützt sein. Dennoch hat der Bundestag vor kurzem ein Gesetz beschlossen, das den Besitz und die Verwendung kindlich aussehender Sexpuppen – reiner Gegenstände also – mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Dies ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre, gegen den wir verfassungsrechtlich vorgehen wollen. Weil w
Es soweit: unsere Verfassungsbeschwerden wurden fristgerecht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht!
Warum die Mehrzahl? Vor Gericht kann man nur mit seinem vollen bürgerlichen Namen für seine Rechte eintreten. Für viele Betroffene ist das eine unüberwindliche Hürde. Die Angst vor den möglichen sozialen Folgen der Erkennbarkeit ist einfach zu groß. Trotzdem haben wir zwei Beschwerdeführer gefunden, die bereit waren, diese Hürde zu überspringen. Wir haben dadurch aus der jeweiligen Perspektive des Beschwerdeführers zwei inhaltlich eng verwandte Verfassungsbeschwerden auf den Weg bringen können. Dies zeigt d