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Regensburg - Fast ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie ist Gustl Mollath vom Landgericht Regensburg in der Neuauflage seines Prozesses freigesprochen worden. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 körperlich schwer misshandelt hat. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, weshalb er nach dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” bei diesem Tatvorwurf freizusprechen sei.

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Deutschlands bekanntester Psychiatriepatient wird an diesem Donnerstag vom Landgericht Regensburg freigesprochen. Doch das entlastet weder das bayerische Justizsystem noch Gustl Mollath selbst.

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