heimaufsicht.de - Heimaufsicht

Description: Die Heimaufsicht ist für die Durchsetzung des Heimgesetzes zuständig. Hier werden grundlegende Informationen bereitgestellt sowie auf weiterführende Seiten und Fachliteratur verwiesen.

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Die Heimaufsichtsbehörden kontrollieren und beraten Heime im Sinne des Heimgesetzes (HeimG), zu diesen gehören: Altenpflegeheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Wohnstätten der Behindertenhilfe, Hospize sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Auch Einrichtungen des Betreuten Wohnens, Wohngemeinschaften und Wohngruppen sowie Übergangseinrichtungen können Heime im Sinne des Heimgesetzes sein.

Die Zuständigkeit für die Heimaufsicht ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich organisiert. Zum Teil sind die Heimaufsichtsbehörden direkt bei den obersten Landesbehörden angesiedelt. In anderen Ländern ist die Zuständigkeit kommunal verortet, d.h. bei den Kreisen und kreisfreien Städte angesiedelt.

Da das Heimrecht im Rahmen der Förderalismusreform 2006 ab 2007 in die Zuständigkeit der Länder wechselt, bleibt abzuwarten, ob es auch bei den Zuständigkeiten Änderungen geben wird.

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