Die vorrangige Aufgabe von Werkstätten für behinderte Menschen (kurz: WfbM) liegt darin, Menschen mit Behinderung die notwendige Assistenz zur Teilhabe am Arbeitsleben zu leisten. Werkstätten dürfen also keine Sonderarbeitswelt bilden. In diesem Wissen haben Werkstätten in den letzten Jahrzehnten erhebliche quantitative und qualitative Entwicklungen genommen.
Es wurde erkannt, dass es zwischen der Beschäftigung in den Räumlichkeiten einer WfbM und der Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch eine Reihe anderer Alternativen gibt, die die Teilhabe am Arbeitsleben unter integrativen Gesichtspunkten verbessern. Arbeitsgruppen von Menschen mit Behinderung können mit Assistenz direkt beim Kunden am Arbeitsleben teilhaben. Auch das ist eine Form von Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Arbeitsverhältnisse in den Hephata Werkstätten werden entsprechend den Möglichkeiten der Mitarbeiter so gestaltet, dass sie denen in Firmen des allgemeinen Arbeitsmarktes entsprechen: Orientierung an den Bedarfen und Standards der Kunden aus Wirtschaft und Gesellschaft; Diversifizierung der Arbeitsangebote; Honorierung von Leistung; ernsthafte und intensive Kooperation mit der Interessenvertretung der Beschäftigten, dem Werkstattrat.