Description: Bayern schützt das ungeborene Leben: Hilfe und Beratung für werdende Mütter, Väter und Paare in Konfliktsituationen
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Das Recht auf Leben steht nach dem Grundgesetz auch einem ungeborenen Kind zu. Der Staat hat die Pflicht, dieses zu schützen. Ein Schwangerschaftsabbruch zerstört werdendes Leben und gilt deshalb grundsätzlich als Unrecht. Allerdings erkennt der Gesetzgeber an, dass eine Schwangerschaft eine Frau in eine schwerwiegende Konfliktsituation bringen kann. Daher ist der Abbruch einer Schwangerschaft unter besonderen Voraussetzungen nicht strafbar.