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Seit dem 1.7.2018 finanziert die AHV zwei Hörsysteme. Voraussetzung dafür ist, dass der Hörverlust beide Ohren betrifft und die AHV-Anmeldung nicht vor dem 1.7.2018 erfolgt ist. AHV-Versicherte haben alle fünf Jahre Anspruch auf neue Hörgeräte. Dabei werden Kosten von Fr. 630.00 (einseitig) resp. Fr. 1'237.50 (beidseitig) rückvergütet. Für Reparaturen werden keine Kosten durch die AHV übernommen.

Bezüger der Invalidenrente haben alle sechs Jahre Anspruch auf eine Hörgeräte-Zuzahlung. Die Höhe des Pauschalbeitrags hängt davon ab, ob nur ein Hörgerät für ein Ohr oder für beide Ohren nötig ist. Bei einer einseitigen Hörgeräte-Versorgung übernimmt die IV Fr. 840.00, bei der beidseitigen Versorgung Fr. 1'650.00. Zusätzlich werden Fr. 40.00 (einseitig) resp. Fr. 80.00 (beidseitig) für Hörgeräte-Batterien vergütet. Für Reparaturen übernimmt die IV Pauschalbeiträge in der Höhe von Fr. 130.00 ohne Elektronik