impfung-rlp.de - Impfung SARS-CoV-2 RLP

Description: Die Website ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten in Rheinland-Pfalz sich zur Abrechnung von ärztlichen Leistungen und Sachkosten gem. der Impfvereinbarung RLP zu registrieren. Ebenso wird die Abrechnung der erbrachten Leistungen ermöglicht.

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Zahnarztpraxen, die nicht an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen, rechnen die Leistungen gemäß CoronaImpfV mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, in deren Bezirk sie tätig sind, sofern sie ihre niedergelassene Tätigkeit nach Absatz 4 und ihre Berechtigung nach Absatz 4a nachgewiesen haben. Die Zahnarztpraxen haben sich für die Abrechnung der Leistungen gemäß CoronaImpfV bei der entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigung zu registrieren.

Coronavirus-Impfverordnung

Das Land Rheinland-Pfalz hat zum Ausbau der niedrigschwelligen Impfangebote verschiedene Krankenhäuser zur verstärkten Durchführung von Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 benannt.