impressum-recht.de - Impressum auf Webseiten ᐅ Pflichtangaben im Internet

Description: Das Impressum auf Webseiten: Auf welche Angaben und Anforderungen bei einer Homepage bzw. auf Webbseiten kommt es an? ► mehr hier nachlesen!

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Impressum auf Webseiten (© froxx / stock.adobe.com) Diese kostenlose Webseite soll dazu dienen, dass ein bisschen Licht in das "Impressums-Dunkel" kommt und damit niemand mehr befürchten muss, paar hundert Euro wegen einem Verstoß gegen die Impressumspflicht ausgeben zu müssen.

Die Regelungen zur Impressumspflicht sind in Deutschland im Medienstaatsvertrag (MStV) und im Telemediengesetz (TMG) festgelegt. Der MStV regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rundfunk und Telemedien, während das TMG die Vorschriften für die Nutzung von Telemedien regelt.

Im MStV wird die Impressumspflicht in § 18 geregelt. Danach müssen Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, ein Impressum bereithalten. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind nur Telemedien, die keine journalistisch-redaktionellen Inhalte aufweisen.

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