insolvenzrechtsanwalt.eu - Insolvenz | Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht Insolvenzrecht, Insolvenzverwaltung, Insolvenzanfechtung, Insolvenzverfahren, Rege

Description: was bedeutet Insolvenz? Unter Insolvenz wird im Wesentlichen die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person verstanden. Der Umgang mit Insolvenzen ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Das Insolvenzverfahren dient dem Ziel, alle Gläubiger des insolventen Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen. Durch das geordnete Verfahren, das in der Regel zu einer Art „Gesamtvollstreckung“ beim betroffenen

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Unter Insolvenz wird im Wesentlichen die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person verstanden. Der Umgang mit Insolvenzen ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und hat das Ziel, alle Gläubiger des insolventen Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen.

Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen. Im Rahmen dieser Zielsetzung kann eine Sanierung des Unternehmens erfolgen. Dem redlichen Schuldner wird darüber hinaus die Gelegenheit gegeben, sich von restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

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