Description: Der Blog der Versteegen Assekuranz mit hilfreichen Tipps und aktuellen Meldungen rund um das Thema Insolvenzverwaltung.
Insolvenzverwalter haben kein Recht, Ansprüche auf D&O-Versicherungsschutz für die versicherte Person gegenüber dem Versicherer zu erheben, wenn AVB nur versicherten Personen eine Verfügungsbefugnis gewährt.
Was Insolvenzverwalter dennoch zu beachten haben!
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