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Wenn sich verheiratete Eltern mit Kindern dazu entschlossen haben sich zu trennen und scheiden zu lassen, ist in der Regel ein familengerichtliches Verfahren erforderlich. weiterlesen

Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, die eigenständigen Interessen des Kindes oder Jugendlichen in die entsprechenden familiengerichtlichen Verfahren einzubringen. weiterlesen

§ 151 Kindschaftssachen – Kindschaftssachen sind die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, die Kindesherausgabe, die Vormundschaft … weiterlesen