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Ihr externer Berater für Arbeitssicherheit und Gefahrgut.

Wir unterstützen und beraten Sie im Rahmen der Regelbetreuung auf der Grundlage der DGUV 2-Vorschrift und der Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Nach §§ 5, 6 ArbSchG und § 3 BetrSichV ist jeder Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Unternehmen durchführen. Er ist verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich sind.