Description: Praxislösungen im Steuerecht, Bilanzrecht und Handelsrecht. Leicht verständliche Fachliteratur, individueller Service und moderne Datenbanken als Unterstützung in der täglichen Arbeit für Steuerberater, Buchführungsunternehmen, Unternehmer und Selbstständige...
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Grundsätzlich gilt, dass Ehegatten oder Lebenspartner für 2022 die Steuerklassen zugeteilt werden, die sie im Vorjahr (2021) hatten. Unabhängig davon können Ehegatten oder Lebenspartner wählen, ob sie für den Lohnsteuerabzug in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Bei der Wahl der Steuerklassenkombination oder der Anwendung des Faktorverfahrens sollte daran gedacht werden,
Steuerklasse III/V: Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten oder Lebenspartner in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte oder Lebenspartner circa 60% des gemeinsamen Arbeitseinkommens und der in Steuerklasse V eingestufte circa 40% des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Bei abweichenden Verhältnissen des gemeinsamen Arbeitseinkommens kann der Lohnsteuerabzug zu niedrig sein, s