kuenstliche-optische-strahlung.de - arbeitsschutzverordnung ostrv

Description: Beschäftigte am Arbeitsplatz sollen durch OStrV vor künstlicher optischer Strahlung geschützt werden. Arbeitgeber muss Gefährdungsbeurteilung gem. TROS durchführen.

sachverständiger (1570) haut (767) arbeitsplatz (273) gefährdungsbeurteilung (143) auge (136) grenzwerte (13) gefährdung (10) ostrv (2) arbeitsschutzverordnung (1) expositionen (1)

Example domain paragraphs

Die Verordnung zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdung durch künstliche optische Strahlung "OStrV" am Arbeitsplatz betrifft mögliche Schädigungen von Auge und Haut. In der OStrV sind auch Studenten sowie Schüler und sonstige  in einer Ausbildungseinrichtung tätige Personen eingeschlossen.

In den Technischen Regeln zu Optischer Strahlung "TROS" werden Inhalte der Verordnung für die Bereiche "Inkohärente Optische Strahlung" und "Laserstrahlung" getrennt konkretisiert. Der Anwender erhält umfangreiche Praxishinweise.

Der Arbeitgeber muss unabhängig von der Betriebsgröße sicherstellen, dass festgelegte Strahlungsgrenzwerte nicht überschritten werden. Dazu können Herstellerangaben der Strahlquelle verwendet werden. Sind diese nicht vorhanden, muss der Arbeitgeber Expositionen messen oder berechnen sowie eine mögliche Gefährdung beurteilen. Diese Aufgabe kann auch an externe Fachkompetenz übertragen werden ( z.B. Sachverständiger ). Je nach Resultat der Gefährdungsbeurteilung müssen ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen getro

Links to kuenstliche-optische-strahlung.de (1)