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Example domain paragraphs

Seit der „Paperboy“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003 ist bekannt, dass Deep-Linking grundsätzlich erlaubt ist.

Nun haben die Karlsruher Richter vor kurzem ein neues Urteil (BGH, Urt. v. 29.04.2010 – Az.: I ZR 39/08) getroffen und schränken dadurch die Möglichkeit des Deep-Linkings ganz erheblich ein. Danach reicht es bereits aus, wenn der Seitenbetreiber, der verlinkt werden soll, Session-IDs einsetzt, um einen Deep-Link als Urheberrechtsverletzung einzustufen.

Welche datenschutzrechtlichen Auskunftspflichten müssen Unternehmen einhalten, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten? Rechtsgrundlage der Auskunftspflicht ist § 34 BDSG.