Deutsche Gebärdensprache Leichte Sprache Startseite ENDLICH GERECHTIGKEIT 22. März 2017 ENDLICH GERECHTIGKEIT PRESSE-INFORMATION | Berlin, 22. März 2017
Im Jahr 2002 hob der Deutsche Bundestag die während der Zeit des Nationalsozialismus ergangenen Urteile gegen Homosexuelle auf und rehabilitierte die bis 1945 Verurteilten. Mit der heutigen Entscheidung im Bundeskabinett hat nun der Entwurf für das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ (StrRehaHomG) eine wichtige Hürde genommen. Jetzt werden der Deutsche Bundestag und der Bundesrat den Gesetzentwurf berate
Jörg Litwinschuh , Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH): „Dieser Gesetzentwurf ist ein bedeutender Meilenstein auf dem langen Weg zur Rehabilitierung der Opfer des § 175 StGB. Wir danken den vielen Akteur_innen, allen voran dem Bundesjustizminister Heiko Maas, der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Christine Lüders und denjenigen Abgeordneten in allen Bundestagsfraktionen, die sich für die Rehabilitierung engagiert haben. Seit der Gründung der Bundesstiftung