nachweisberechtigte-thueringen.de - Nachweisberechtigte nach Thüringer Bauordnung

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Die Veröffentlichung der Daten aus der Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für Brandschutz und Standsicherheit ist freiwillig. Es besteht daher die Möglichkeit, dass weitere Personen, deren Daten nicht auf dieser Website veröffentlicht sind, über die Berechtigung zur Erstellung bautechnischer Nachweise verfügen.

Vollständige Informationen zu den Listeneintragungen erhalten Sie von den zuständigen Ansprechpartnern der Architekten- und der Ingenieurkammer. → Ansprechpartner und Listenführung

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