patient-mobility.eu - apothekenrecht kompakt - analytisch - kritisch - pointiert

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Die Pflicht der Apotheken zur regelhaften Chargenübermittlung im Rahmen der Rezeptabrechnung zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach § 131a SGB V bezieht sich ausschließlich auf E-Rezepte. Das ergibt sich indirekt aus dem Schiedsspruch vom 31.12.2020, der zeitgleich mit dem ursprünglich vorgesehenen Start des E-Rezepts in Kraft treten sollte. Dementsprechend haben der Deutschen Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband das Nähere zu Übermittlung der Chargenbezeichnungen in Anlage 1 zur Abrechnungsverein

2. Bis heute ist das E-Rezept noch nicht flächendeckend im Einsatz, obwohl alle Übergangsfristen abgelaufen und die Apotheken technisch dazu in der Lage sind. Die Ärzte haben im November 2022 erzwungen, dass der weitere Rollout-Prozess gestoppt wurde, bis das Einlösen von elektronischen Rezepten mit der Gesundheitskarte in den Apotheken möglich sein wird. Das Verfahren mittels Gesundheitskarte kommt laut KBV /gematik im Sommer 2023. Der Bundesgesundheitsminister hat in seiner Präsentation seiner Digitalisie

Für die neuste Ausgabe meiner Kolumne zum europäischen Gesundheitsrecht „Blick nach Brüssel“ ich mich mit der Frage befasst: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen den rechtlichen Grundlagen für die Impfstoffbeschaffung in den USA und in der EU? Warum konnte Präsident Trump mit der Operation Warp Speed schon im April 2020 loslegen, in die Impfstoffentwicklung und -produktion eingreifen und bis Mitte Dezember 2020 über 12 Mrd. Dollar für R&D und Vorabproduktion von Impfstoffen ausgeben? Welche Schritte