pbv.de - PBV Pflege-Buchführungsverordnung

Description: Die Pflege-Buchführungsverordnung regelt verbindlich die Art der Finanzbuchführung, Bilanzierung und Betriebsabrechnung für Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern im Sinne des SGB XI abgeschlossen haben.

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Mit Einführung der Pflegeversicherung durch das Elfte Buch Sozialgesetzbuch ( SGB XI) wurde die Rechtsgrundlage für die PBV geschaffen. Sie regelt verbindlich die Art der Finanzbuchführung, Bilanzierung und Betriebsabrechnung für Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern im Sinne des SGB XI abgeschlossen haben. Pflegeeinrichtungen im Sinne der PBV sind ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sowie teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime). Die PB

Der komplette Text der Verordnung wird vom Bundesministerium der Justiz online bereitgestellt.

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