Gemäss Pfandbriefgesetz (PfG) hat die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG den Zweck, dem Grundeigentümer langfristige Grundpfanddarlehen zu möglichst gleichbleibendem und günstigem Zins zu vermitteln. Sie emittiert Pfandbriefe und gewährt den Mitgliedbanken aus dem Erlös Darlehen gegen hypothekarische Deckung (Registerpfandrecht) zur Refinanzierung des Hypothekargeschäftes.
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Gemäss Pfandbriefgesetz (PfG) hat die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG den Zweck, dem Grundeigentümer langfristige Grundpfanddarlehen zu möglichst gleichbleibendem und günstigem Zins zu vermitteln. Sie emittiert Pfandbriefe und gewährt den Mitgliedbanken aus dem Erlös Darlehen gegen hypothekarische Deckung (Registerpfandrecht) zur Refinanzierung des Hypothekargeschäftes.