Description: In der beruflichen Altenpflege werden freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in erster Linie angewandt, um einen pflegebedürftigen Menschen vor Selbstgefährdung zu schützen. Jede freiheitsentziehende Maßnahme muss vom Betreuungsgericht genehmigt werden; anderenfalls ist sie strafbar. Mit dem Ziel der Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen beschäftigt sich der gleichnamige, im Jahr 2012 gegründete Jenaer Arbeitskreis.
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In der beruflichen Altenpflege werden freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in erster Linie angewandt, um einen pflegebedürftigen Menschen vor Selbstgefährdung zu schützen. Jede freiheitsentziehende Maßnahme muss vom Betreuungsgericht genehmigt werden; anderenfalls ist sie strafbar. Mit dem Ziel der Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen beschäftigt sich der gleichnamige, im Jahr 2012 gegründete Jenaer Arbeitskreis.
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