Die Richtplanung wird auf englisch oft mit «strategic planning» übersetzt. Damit eine Strategie jedoch politisch akzeptiert und mitgetragen wird, braucht es eine Aussensicht, Erfahrung aus der politischen Praxis und planungsrechtliche Grundkenntnisse.
Begleitung von kommunalen und regionalen Behörden im Planungsprozess: Richt-, Nutzungs- und Sondernutzungsplanung: Gesuch – Bewilligung – Kontrolle. Es braucht sowohl planungsrechtliche Grundlagenkenntnisse als auch den konkreten Erfahrungsschatz aus der politischen Praxis.
Dank 14-jähriger Tätigkeit am Baurekursgericht und acht Jahren im Bauausschuss des Winterthurer Stadtrates kann Matthias Gfeller Behörden und Verwaltungen bei fast allen raumplanerischen Fragen beraten: Sowohl bei der Erarbeitung von Grundlagen als auch beim Erarbeiten von Zielen und räumlichen Entwicklungsvorstellungen!