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Sehr geehrte Interessenten,

die Anwaltskanzlei Lengnick hat in den vergangenen 3 Jahren mehr als 200 Fälle zum Widerruf eines Verbraucherdarlehens bearbeitet und für fast alle Mandanten große wirtschaftliche Vorteile gegen Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften durchgesetzt.

Zum 21.06.2016 wurde auf Druck der Bankenlobby das Gesetz geändert und eine Verfristungsregelung für die Möglichkeit des Widerrufs von Immobiliendarlehen eingeführt. Entgegen der Erwartungen der Bankwirtschaft ist es jedoch nicht zu einer Beruhigung gekommen. Immer noch widerrufbar sind Immobiliendarlehen, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Gerade die Sparkassen, die Degussa Bank und die Ing-Diba AG haben auch in der Zeit nach dem 11.06.2010 bis etwa Mitte 2011 noch unwirksame Widerrufsbelehrungen