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Information zum Kinderbonus Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung zum Ausgleich coronabedingter Nachteile beschlossen, Familien mit Kindern durch den sog. „Kinderbonus“ finanziell zu unterstützt: Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Einmalbetrag in Höhe von 300,00 € - mit dem staatlichen Kindergeld - ausgezahlt.
Der Kinderbonus ist daher rechnerisch beiden getrennt lebenden Eltern zu je ein halb zuzuordnen.