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Seit dem 01.01.2023 besteht für Arbeitnehmer/innen keine Verpflichtung mehr, den "gelben Schein" in Papierform an den Arbeitgebers auszuhändigen. Wie läuft das in der Praxis?
In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt der Konkurrenzkampf um gutes Personal an Bedeutung. Neben dem Rundum-Sorglos-Paket aus Benefits zur Gewinnung oder Bindung von guten Mitarbeitern gehört auch das geschickte Abwerben zur Strategie des cleveren Arbeitgebers. Was ist erlaubt? Was ist verboten?
Das Bundesarbeitsgericht hat gestern auf eine Klage von Frank Neumann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Winter Rechtsanwälte entschieden, dass Urlaubsansprüche nicht verjähren, wenn der Arbeitgeber den/die Mitarbeiter/in nicht während des jeweiligen Urlaubsjahres rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub am Schluss des Jahres verfällt, wenn er nicht in Anspruch genommen wird.