Das Recht rund um das Auto - wir sprechen dabei von Autorecht, weil z. B. das Autokaufrecht nicht dem Verkehrsrecht zuzuordnen ist - wird in vielen Rechtsanwaltskanzleien stiefmütterlich behandelt. Verkehrsunfälle sehen den Anwaltsschreibtisch in manchen Kanzleien nur zur Unterschrift. Ansonsten werden sie vom nichtjuristischen Personal behandelt.
Was dabei gelegentlich herauskommt, kennt jede Werkstatt.
Die im Rechtsanwaltsnetzwerk rechtsrad (kooperierend mit www.rechtundraeder.de ) zusammenarbeitenden Rechtsanwälte sind “bekennende Autorechtler”, die in den Kfz - Betrieben Partner sehen und mit ihnen zusammenarbeiten wollen.