Description: Seit September 2018: Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht. Wer davon betroffen ist, und was Sie beachten müssen, um die gesetzlichen Anforderungen für Ihre Websites und Dokumente zu erfüllen.
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Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 im Bundesgleichstellungsgesetz (BGG)
Mit der Richtlinie 2102 aus dem Jahr 2016 hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt in Richtung von mehr Barrierefreiheit in digitalen Medien vollzogen. Beginnend mit dem 23. September 2018 müssen alle öffentlichen Stellen ihre digitalen Angebote schrittweise barrierefrei, das heißt für alle Menschen – unabhängig von ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten – zugänglich machen.
Die nationale Umsetzung der Richtlinie in Deutschland erfolgt durch Änderungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG).