Description: Kostenloser online BGB-Kommentar mit Kommentierungen zu wichtigen Paragrafen im Zivilrecht
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v. Göler - Rott, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, Stand: ' + $(this).find("input.commentModDate").val() + ', § 2227, RN ' + $(this).attr('name') + '
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Das Nachlassgericht kann den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines der Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.