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Fachliche Kompetenz, oder die besondere Sachkunde ist die Voraussetzung für die Tätigkeit eines Sachverständigen. Dazu ist der Erwerb eines für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudiums mit Abschluss und einer mehrjährigen Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf entsprechendem Gebiet, erforderlich.

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Für eine handwerksbezogene Sachverständigentätigkeit kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie eine entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher und rechtlicher Fortbildung ausreichend sein. Leider ist in Deutschland (auch in Lichtenstein und Österreich) die Bezeichnung „Sachverständiger“ nicht geschützt, jeder darf sich Sachverständiger nennen, was zu „unlauterem Wettbewerb“ führt. Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024

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