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Description: Körperschaft der Schwellenkorporation Grindelwald

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Schwellenkorporationen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, genauer «gemeinderechtliche Körperschaften». Sie unterstehen dem Bernischen Gemeinde- und Wasserbaugesetz.

Der Kanton Bern verfügt über 62 Schwellenkorporationen (Stand 2010). In anderen Kantonen werden ähnliche Korporationen als Wuhrkorporation oder Wuhrgenossen-schaft bezeichnet.

Das Wasserbaugesetz des Kantons Bern auferlegt bestimmten Rechtssubjekten die sogenannte Wasserbaupflicht. Diese umfasst die Pflicht zum Unterhalt und zur Revitalisierung von Gewässern sowie zum aktiven Hochwasserschutz. Die Wasserbaupflicht an Fliessgewässern obliegt in erster Linie den Gemeinden. Die Gemeinden wiederum können die Wasserbaupflicht (nebst Wasserbauverbänden) an Schwellenkorporationen delegieren, die sich aus betroffenen Grundeigentümern zusammensetzen.

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