sozialberatung-kiel.de - Sozialberatung Kiel | Neue Kanzleiräume seit 01.04.2016: Gutenbergstraße 6, 24118 Kiel

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Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) können gegenüber ihrem Jobcenter einen Anspruch auf Geldleistungen für die Anschaffung einer Waschmaschine haben, wenn ihre bereits vorhandene Waschmaschine kaputt gegangen ist und sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt.

Der Anspruch folgt aus § 21 Abs. 6 SGB II. Nach dieser Vorschrift wird ein so genannter „Mehrbedarf“ anerkannt, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht und im Fall einmaliger Bedarfe ein Darlehen nicht möglich oder zumutbar ist. Einen solchen unabweisbaren Bedarf hat das Sozialgericht Kiel bei einer Waschmaschine angenommen. Diesen Bedarf konnten der Kläger auch nicht aus seinem Regelbedarf decken, in dem 1,60 € im Monat für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspül- und Bügelmasc

SG Kiel, Urteil vom 14.03.2023, S 35 AS 35/22 – Berufung anhängig beim SH LSG, Az. L 6 AS 41/23

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