Willkommen beim Sozialgericht Reutlingen
Die Sozialgerichte sind die erste Gerichtsinstanz in den Verfahren, für die die Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist. In Baden-Württemberg gibt es acht Sozialgerichte in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm. Für die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen dieser Gerichte ist das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart zuständig.
Auf den Internetseiten der genannten Gerichte erhalten Sie Informationen über wesentliche Grundsätze der Sozialgerichtsbarkeit, aber auch zu aktuellen Themen oder Anlässen.