stellvertretererlaubnis.de - Abschnitt 3 §12 ProstSchG Stellvertretererlaubnis

Description: Die Stellvertretererlaubnis benötigt der Betreiber um eine stellvertretende Person einsetzen zu können

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Der Begriff Stellvertretererlaubnis findet Anwendung im neuen ProstituiertenSchutzGesetz im Zusammenhang mit der Erlaubnispflicht für ein Prostitutionsgewerbe.

ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) - Abschnitt 3 §12 und 13

Diese Stellvertretererlaubnis wird für die vorgesehene Person erteilt und kann befristet werden.

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