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Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab 1. Januar 2019 mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen.

Ab Mitte Dezember 2022 werden die Finanzämter geänderte Zinsbescheide in allen offenen Fällen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger übersenden. Hierfür ist kein gesonderter Antrag erforderlich.