steuerliche-forschungsfoerderung.info - Forschungszulagengesetz (FZulG - Forschungszulage)

Description: Wir helfen Ihnen bei dem Antrag nach § 6 Forschungszulagengesetz (FZulG) und optimieren Ihre Chancen im Rahmen der Forschungszulage

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Um die Forschungsaktivitäten in Deutschland anzuregen und den Investitionsstandort Deutschland zu stärken, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2020 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ( Forschungszulagengesetz – FzulG ) erlassen. Es ermöglicht eine Steuererstattung von bis zu 1 Million Euro pro Jahr für Einzelunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen oder multinationale Konzerne mit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Die Forschungszulage wird unabhängig vom Geschäftsergebnis ausgezahlt bzw. steuerlich verrechnet. Mehrere Projekte sind je Unternehmen zulagenfähig, bis zu einer Höhe der Gesamtkosten für Forschung & Entwicklung Höhe von vier Millionen Euro, von denen 25 % bezuschusst werden können. Mehr zur Höhe der Forschungszulage finden Sie hier .

Steuerpflichtige Unternehmen im Sinne des Körperschaftssteuer- bzw. Einkommenssteuergesetzes sind antragsberechtigt. Die Forschungszulage ermöglicht eine Steuererstattung von bis zu einer Million Euro pro Jahr für alle steuerzahlenden Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe.